Dienstag, 3. März 2015
Fallbeispiel Zynismus
Erst so arschrettend und wenig verantwortungsvoll:


Zuvor hatte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben, die die Staatsanwaltschaft als kinder- und jugendpornografisch einstuft. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll vor dem Landgericht Verden. "Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht", räumte Edathy in der Erklärung ein.


Dann so, im Nachgang:




Ich weiß gar nicht, was mich fassungsloser macht. Die Art und Weise des Herren Edathy, das semiprofessionelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die teilweise bizarren Kommentare zum oben abgebildeten Posts oder das Verhalten der SPD.

Demnächst erklärt uns Herr Gabriel bestimmt wieder, dass man die Sorgen der Menschen ernst nehmen müsste und dann fährt er zum Kaffeetrinken nach Dresden....

Frei nach Liebermann: Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.

PS
Wie viel kostet Rechtstaatlichkeit?


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