Mittwoch, 10. März 2010
Heulsusen....
cabman, 13:42h
bloggen nicht nur, nein. Die haben auch ein reales Leben. Heute ne Anzeige wegen Beleidigung bekommen. Man lernt nie aus.
Weiß jemand, was das Strafmaß dafür ist? Ich hätte das gern gewußt, damit ich ausrechnen kann, wie lange ich mir meine Meinung leisten kann, denn Rausreden ist nicht.
Weiß jemand, was das Strafmaß dafür ist? Ich hätte das gern gewußt, damit ich ausrechnen kann, wie lange ich mir meine Meinung leisten kann, denn Rausreden ist nicht.
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bluetenstaub,
Mittwoch, 10. März 2010, 13:44
Kicher. Jetzt bin ich aber neugierig. Was hast Du denn Schlimmes gesagt?
(Leider keine Ahnung bzgl. des Strafmaßes. Ist aber doch eher eine Lappalie.)
(Leider keine Ahnung bzgl. des Strafmaßes. Ist aber doch eher eine Lappalie.)
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brassi,
Mittwoch, 10. März 2010, 13:49
Hab ich mal für Dich recherchiert.....
Straftaten im Straßenverkehr:
Beleidigung (§ 185 StGB)
I. Die Straftat:
Wegen Beleidigung macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift. Das gilt auch für den Straßenverkehr. Trotz eines zunehmend rauen Tons im Straßenverkehr ist hier ebenfalls die Menschwürde zu wahren.
Eine Beleidigung kann schon darin liegen, einen anderen mit "Du" anzureden. Seien Sie vorsichtig mit ehrenrührigen Behauptungen, insbesondere gegenüber Amtspersonen. Polizisten und Politessen sind den ganzen Tag Beschimpfungen ausgesetzt. Manchmal reagieren Sie mit einer Anzeige. Vermeiden Sie also Bezeichnungen wie "Wegelagerer" oder "Hilfssheriff". Manche halten die Bezeichnung eines Polizisten mit "Sie Bulle!" für nicht strafbar. Ich halte das für bedenklich. Es hat auch schon Verurteilungen gegeben. Das "Duzen" eines Polizisten kann übrigens auch eine Beleidigung sein. Es kommt jedoch auch hier immer auf die Umstände an.
II. Die Strafe:
Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.
Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.
Beleidigen sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig, kann der Strafrichter bei einem oder bei beiden Beleidigern von Strafe absehen.
Beleidigung (§ 185 StGB)
I. Die Straftat:
Wegen Beleidigung macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift. Das gilt auch für den Straßenverkehr. Trotz eines zunehmend rauen Tons im Straßenverkehr ist hier ebenfalls die Menschwürde zu wahren.
Eine Beleidigung kann schon darin liegen, einen anderen mit "Du" anzureden. Seien Sie vorsichtig mit ehrenrührigen Behauptungen, insbesondere gegenüber Amtspersonen. Polizisten und Politessen sind den ganzen Tag Beschimpfungen ausgesetzt. Manchmal reagieren Sie mit einer Anzeige. Vermeiden Sie also Bezeichnungen wie "Wegelagerer" oder "Hilfssheriff". Manche halten die Bezeichnung eines Polizisten mit "Sie Bulle!" für nicht strafbar. Ich halte das für bedenklich. Es hat auch schon Verurteilungen gegeben. Das "Duzen" eines Polizisten kann übrigens auch eine Beleidigung sein. Es kommt jedoch auch hier immer auf die Umstände an.
II. Die Strafe:
Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.
Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.
Beleidigen sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig, kann der Strafrichter bei einem oder bei beiden Beleidigern von Strafe absehen.
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 13:51
@ Blütenstaub: Gemessen daran, was hier teilweise in den Kommentarstrecken abgeht, war ich lieb, von zartem Gemüt und angenehm zurückhaltender Art.
Eigentlich sagte ich gar nix, ich zeigte meinen prächtig geratenen Mittelfinger, um meinen Unmut nonverbal zu äußern. Man weiß ja nie, ob man vestanden wird, bei all den Migrationshintergründigen. Egal. Man muss auch mal einen Standpunkt haben. Aber das man dafür angezeigt wird? Was will man denn damit erreichen?
PS Tolles Wetter hier. Schade.
Eigentlich sagte ich gar nix, ich zeigte meinen prächtig geratenen Mittelfinger, um meinen Unmut nonverbal zu äußern. Man weiß ja nie, ob man vestanden wird, bei all den Migrationshintergründigen. Egal. Man muss auch mal einen Standpunkt haben. Aber das man dafür angezeigt wird? Was will man denn damit erreichen?
PS Tolles Wetter hier. Schade.
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 13:54
@Brassi, wenn das so ist, dann werde ich wohl schonma sparen. Dabei wollte ich doch ein neues Objektiv und wir erkläre ich das der Frau? Da gibt es wieder Mecker.
PS Übrigens ist hier langweilig, nicht dass de dich am wundern bist. ;-)
PS Übrigens ist hier langweilig, nicht dass de dich am wundern bist. ;-)
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brassi,
Mittwoch, 10. März 2010, 13:58
Nö, nö....
dann können wir uns gegenseitig langweilige Geschichten erzählen. Hier ist es derzeit auch langweilig wie ein Eimer Asche.....Du weißt ja nicht so viel im Internet mit Handy , da gibt es Mecker von der "BRILLE" `--OnO--´
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:03
Ich doch nicht. Ich bin lieb, artig und kostenbewußt. Dass ist hier alles for free mit dem Schelpptop. Die wissen schon warum.
--ÓnÓ-- sucht derzeit Freunde und ist fast handzahm. Verwunderung allerorten und der kleine Prinz ist richtig angepisst. Aber das erzähl ich dir ein anderes Mal. Sei dir aber sicher: den Zustand des Prinzen zu beschreiben, bräuchte es ein neues Wort.
--ÓnÓ-- sucht derzeit Freunde und ist fast handzahm. Verwunderung allerorten und der kleine Prinz ist richtig angepisst. Aber das erzähl ich dir ein anderes Mal. Sei dir aber sicher: den Zustand des Prinzen zu beschreiben, bräuchte es ein neues Wort.
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inez,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:14
... Sie bekommen demnächst Post, kommt heute in den Kasten ... können sich also schon freuen ;o)
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brassi,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:18
der kleine Prinz.....
von hohem Adel macht sich in die Hose. Weswegen ? Findet er die Toilette nicht mehr ?
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gibson,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:36
wer heult denn jetzt, sie herr Cabman oder der empfänger der nonverbalen kommunikation ;-) ?
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:44
Wer bloggt denn? Kann ich nur von einer Person mit Gewißheit sagen. ;-)
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gibson,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:52
das war die frage die sich mir stellte, sie hätten es ja auch von beiden mit gewißheit sagen können! das hätte es aber auch nicht besser gemacht ;-), wird bestimmt eh eingestellt! *daumen drück*
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 14:57
Oh. Ich lasse es darauf ankommen, denn ich bin der Meinung, der Knabe hatte es verdient. Fraglich auch, wieviel Zeit manche Leute haben. Ich bin gerade entschuldigt, ich sitze auf einer todlangweiligen Veranstaltung, habe alle Firmenmails bearbeitet und muss noch bis 18.00 Uhr durchhalten. Hauptsache der Akku macht mit. Und sonst so? Wieisenwetter?
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gibson,
Mittwoch, 10. März 2010, 15:01
verdient: wenn es so einfach wäre ;-)
Zeit? wer hat hier zeit? für mich könnten die tage jetzt gut 48 stunden haben.
Wetter: Hamburg -1 °C, bewölkt, nicht der rede wert!
Zeit? wer hat hier zeit? für mich könnten die tage jetzt gut 48 stunden haben.
Wetter: Hamburg -1 °C, bewölkt, nicht der rede wert!
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 15:33
Man, Gibsywoman, ich meinte: Wer hat soviel Zeit, um sich mit so einem Gerichtskram rumzuärgern?
Und Ja: 48 Stunden am Tag nehme ich auch plus 9 Tage Woche.
Wieso denn HH? Wohnen Se da?
Hier ist jetze bewölkt. Also auch nicht der Rede wert.
Der Mann gegenüber spielt Solitair. Der arme Nicht-Blogger. ;-)
Hamburg also. Hm.
Und Ja: 48 Stunden am Tag nehme ich auch plus 9 Tage Woche.
Wieso denn HH? Wohnen Se da?
Hier ist jetze bewölkt. Also auch nicht der Rede wert.
Der Mann gegenüber spielt Solitair. Der arme Nicht-Blogger. ;-)
Hamburg also. Hm.
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gibson,
Mittwoch, 10. März 2010, 16:05
na die anwälte, die nehmen sich die zeit doch extra, Sie müssen doch nur zahlen!!! das kostet keine Zeit!!!
außerdem pflaum mich nicht an ich hab dich nicht angezeigt ;-)
ne 9 Tage woche ist blöd, da muß ich zu viel rechnen, so weiß ich das ich bei 48 stunden tagen halt nur noch 60 werde und nicht mehr 120!!!
bzgl. HH, erm ne, im moment nicht, aber ich glaube über das wetter darf man auch als "besucher" was sagen und da ich dachte HH interessiert sie ;-) ansonsten Berlin 4°C Sonne!!!
Zum glück sonst müsste ich bei dem jetzt auch kommentieren.
außerdem pflaum mich nicht an ich hab dich nicht angezeigt ;-)
ne 9 Tage woche ist blöd, da muß ich zu viel rechnen, so weiß ich das ich bei 48 stunden tagen halt nur noch 60 werde und nicht mehr 120!!!
bzgl. HH, erm ne, im moment nicht, aber ich glaube über das wetter darf man auch als "besucher" was sagen und da ich dachte HH interessiert sie ;-) ansonsten Berlin 4°C Sonne!!!
Zum glück sonst müsste ich bei dem jetzt auch kommentieren.
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mark793,
Mittwoch, 10. März 2010, 16:52
@cabman:
Oh. Ich lasse es darauf ankommen, denn ich bin der Meinung, der Knabe hatte es verdient.
Dann legen Sie sich am besten gleich ein paar Hunnis mehr auf die Seite. Denn egal wie daneben der Knabe auch vorher unterwegs gewesen sein mag, "verdient" ist keine Kategorie, die in der deutschen Rechtssprechung Würdigung findet.
Wenn Sie meinen unbezahlten Rat wollen (für den mich nichts qualifiziert, außer dass ich vor 20 Jahren mal ne MPU im ersten Anlauf ohne externe Unterstützung vorher geschafft habe), dann kriegen Sie bei mangelnder Einsicht aufs Strafmaß gleich noch nen Extra-Bonus drauf. Von daher kommen Sie vermutlich wesentlich billiger weg, wenn sie auf zerknirscht und einsichtig machen, dass Ihre Reaktion eine Fehlleistung war. Was Sie dabei sparen, können Sie ja evtl. in eine Anzeige gegen den Typen wegen seines verkehrswidrigen Verhaltens whatsoever investieren. Auf die Weise haben Sie sicher mehr Spaß als wenn Sie sich für eine rechthaberische Nummer ein paar Tagessätze zusätzlich einzuhandeln.
Dann legen Sie sich am besten gleich ein paar Hunnis mehr auf die Seite. Denn egal wie daneben der Knabe auch vorher unterwegs gewesen sein mag, "verdient" ist keine Kategorie, die in der deutschen Rechtssprechung Würdigung findet.
Wenn Sie meinen unbezahlten Rat wollen (für den mich nichts qualifiziert, außer dass ich vor 20 Jahren mal ne MPU im ersten Anlauf ohne externe Unterstützung vorher geschafft habe), dann kriegen Sie bei mangelnder Einsicht aufs Strafmaß gleich noch nen Extra-Bonus drauf. Von daher kommen Sie vermutlich wesentlich billiger weg, wenn sie auf zerknirscht und einsichtig machen, dass Ihre Reaktion eine Fehlleistung war. Was Sie dabei sparen, können Sie ja evtl. in eine Anzeige gegen den Typen wegen seines verkehrswidrigen Verhaltens whatsoever investieren. Auf die Weise haben Sie sicher mehr Spaß als wenn Sie sich für eine rechthaberische Nummer ein paar Tagessätze zusätzlich einzuhandeln.
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cabman,
Mittwoch, 10. März 2010, 17:15
Ich bin grundsätzlich bei Ihnen, Herr Mark.
Es geht aber um das Prinzip. Warum soll ich zerknirscht tun, wenn ich es gar nicht bin? Ich habe keine Lust mich von alten Säcken, die der Meinung sind, qua Alters und vermeintlicher Wichtigkeit irgendwelche Vorrechte zu haben, verarschen zu lassen. Weder bei den Bloggern noch im realen Leben.
Insofern vielen Dank für den Hinweis, doch Opa hat immer gesacht: Man muss mit geradem Rücken durchs Leben ziehen.
Ich habe den Typ ganz bewußt gegrüßt, ich bin doch nicht senil und ausserdem ist das ein schönes Beispiel dafür, dass man für sein Tun auch Verantwortung übernimmt, sonst ist man doch nur ein Banker ohne Bank.
PS MPU ohne Vorbereitung? Alle Achtung! Ich ziehe meinen Hut!
Es geht aber um das Prinzip. Warum soll ich zerknirscht tun, wenn ich es gar nicht bin? Ich habe keine Lust mich von alten Säcken, die der Meinung sind, qua Alters und vermeintlicher Wichtigkeit irgendwelche Vorrechte zu haben, verarschen zu lassen. Weder bei den Bloggern noch im realen Leben.
Insofern vielen Dank für den Hinweis, doch Opa hat immer gesacht: Man muss mit geradem Rücken durchs Leben ziehen.
Ich habe den Typ ganz bewußt gegrüßt, ich bin doch nicht senil und ausserdem ist das ein schönes Beispiel dafür, dass man für sein Tun auch Verantwortung übernimmt, sonst ist man doch nur ein Banker ohne Bank.
PS MPU ohne Vorbereitung? Alle Achtung! Ich ziehe meinen Hut!
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monolog,
Mittwoch, 10. März 2010, 17:32
Ich hätte ja nicht gedacht, dass dafür heute noch jemand eine Anzeige aufgibt bzw - nimmt.
Schmerzensgeld ist da eher ausgeschlossen, da muss man jemanden schon persönlich angegangen sein. Hacks/Ring/Böhm gibt freundliche Beispiele, was man besser lassen sollte. Einen Polizisten "Bulle" zu nennen, hat, soweit ich mich erinnere, schonmal was gekostet.
Zwei hübsch beleidigende Beispiele hier und hier
- nur für den Fall, dass Sie sich mal was schön teures leisten wollen. Die Beträge dürften inzwischen deutlich gestiegen sein, sind ja alte Urteile.
Und jetzt denk ich drüber nach, ob ich aufhören sollte, blöden A-löchern im Straßenverkehr meinen hübsch geratenen Mittelfinger zu zeigen. Rein wegen der möglichen Kosten. (Lassen Sie uns wissen, wieviel das kostet? Danke :))
Schmerzensgeld ist da eher ausgeschlossen, da muss man jemanden schon persönlich angegangen sein. Hacks/Ring/Böhm gibt freundliche Beispiele, was man besser lassen sollte. Einen Polizisten "Bulle" zu nennen, hat, soweit ich mich erinnere, schonmal was gekostet.
Zwei hübsch beleidigende Beispiele hier und hier
- nur für den Fall, dass Sie sich mal was schön teures leisten wollen. Die Beträge dürften inzwischen deutlich gestiegen sein, sind ja alte Urteile.
Und jetzt denk ich drüber nach, ob ich aufhören sollte, blöden A-löchern im Straßenverkehr meinen hübsch geratenen Mittelfinger zu zeigen. Rein wegen der möglichen Kosten. (Lassen Sie uns wissen, wieviel das kostet? Danke :))
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mark793,
Mittwoch, 10. März 2010, 17:58
Der Punkt
mit der Verantwortung ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Ich bin ja auch einer von den ehrlichen Idioten, die im Falle eines eigenverschuldeten Ausparkremplers das Risiko eingehen, dass die Geschädigten ihre Kaleschen auf meine Kosten luxussanieren lassen, aber hey, so ist das halt, ich kann da auch nicht aus meiner Haut. Und so manchem Verkehrsteilnehmer habe ich auch ohne allzugroßes Unrechtsbewusstsein freundliche Grüße entboten, die vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt waren.
Wie weit ich es mit dem Prinzip treiben würde, käme es zu genau dieser Rechtsfolge, hinge wirklich vom Einzelfall ab. Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung oder Nötigung ist immer eine Option. Aus dem Punkt mit der MPU mögen Sie übrigens ersehen, dass ich in jungen Jahren sehr engagiert und prononciert, ja, nachgerade prinzipientreu im Straßenverkehr unterwegs war, um es mal sehr wohlwollend auszudrücken. ;-)
Wie weit ich es mit dem Prinzip treiben würde, käme es zu genau dieser Rechtsfolge, hinge wirklich vom Einzelfall ab. Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung oder Nötigung ist immer eine Option. Aus dem Punkt mit der MPU mögen Sie übrigens ersehen, dass ich in jungen Jahren sehr engagiert und prononciert, ja, nachgerade prinzipientreu im Straßenverkehr unterwegs war, um es mal sehr wohlwollend auszudrücken. ;-)
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arboretum,
Mittwoch, 10. März 2010, 18:47
Es gibt da ein paar hübsche Zusammenstellungen von RP Online und der Welt, was Beleidigungen im Straßenverkehr kosten können. Demnach können für den Stinkefinger bis zu 4.000 Euro fällig werden, es hängt halt von der Höhe des Tagessatzes ab (Sie könnte das also schon recht teuer zu stehen kommen). Der ADAC veröffentlichte voriges Jahr auch eine Tabelle, auf der auch der Artikel in der "Welt" beruht.
Am billigsten ist noch Zunge herausstrecken, Miss Mono, das kostet "nur" 150 Euro. Vielleicht überlegen Sie sich lieber ein paar handfeste norwegische Flüche, die versteht nicht unbedingt jeder.
Am billigsten ist noch Zunge herausstrecken, Miss Mono, das kostet "nur" 150 Euro. Vielleicht überlegen Sie sich lieber ein paar handfeste norwegische Flüche, die versteht nicht unbedingt jeder.
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vert,
Mittwoch, 10. März 2010, 19:19
ich verteile immer kusshände, das wird auch sehr gut verstanden.
und dürfte kostenfrei sein.
und dürfte kostenfrei sein.
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gorillaschnitzel,
Mittwoch, 10. März 2010, 22:54
.....gefährlich wird es doch erst dann, wenn der ein oder andere den Lächelstatus kriegt, ganz egal welche actio oder reactio grade abläuft. Scheißegalmodus. Und den Status haben sich einige sehr wenige bei mir äußerst hart erarbeitet.
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gorillaschnitzel,
Donnerstag, 11. März 2010, 00:44
....aber vielleicht kann man mir ja mal erklären, wie man mit vöiig unzurechnungsfähigen Schwachmaten umgeht, die sich grundlos verfolgt fühlen. Da wäre ich echt dankbar, weil ich Schwachmaten gegenüber zwar handlungsfähig, aber nicht handlungswillig bin, meine Faulheit eben....Ich bin da wirklich sehr dankbar.
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